Beratung und Hilfe


Fachstudienberatung

B.A. Sozialwissenschaften und M.A. Soziologie

Ingo Bultmann Ingo Bultmann © @Bultmann
Dr. Ingo Bultmann
Fachstudienberatung
B.A. Sozialwissenschaften / M.A. Soziologie
Adresse
Schneiderberg 50
30167 Hannover
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218
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M.A. Wissenschaft und Gesellschaft

Dr. Laura Paruschke
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse
Schneiderberg 50
30167 Hannover
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210
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Probleme? Kontaktpyramide

Modulverantwortliche sind bei Problemen anzusprechen, die Sie nicht mit dem/der Lehrenden klären konnten.
Der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs entscheidet in Prüfungsangelegenheiten.
Bei Fragen oder Problemen ist auch die jeweilige Studiengangskoordination im Studiendekanat ansprechbar.
Die Ombudsperson für Studium und Lehre klärt Probleme, die Sie weder im Institut noch im Studiendekanat lösen konnten.
Die Psychologisch-Therapeutische Beratung hilft Ihnen bei studienbedingten und persönlichen Problemen.

Anerkennungsverfahren und Einstufungen

B.A. Sozialwissenschaften und M.A. Soziologie

Um Studien- und/oder Prüfungsleistungen für den B.A. Sozialwissenschaften, den M.A. Soziologie oder die Religionswissenschaft anerkennen oder sich in ein höheres Semester einstufen zu lassen, unternehmen Sie folgendes:

  1. Organisieren Sie alle notwendigen Belege (z.B. Notenspiegel, Zeugnisse, learning agreements, Modulbeschreibungen o.ä.) und scannen diese ein.
     
  2. Führen Sie in einer Liste formlos auf, welche Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium, Ihrem Auslandsaufenthalt, der Ausbildung oder aus anderen Kontexten Sie für welches Modul Ihres aktuellen Studiengangs anrechnen lassen wollen.
    Bei Einstufungswünschen teilen Sie bitte zusätzlich mit, in welches Fachsemester Sie sich einstufen lassen wollen.
     
  3. Nehmen Sie Verbindung mit Herrn Bultmann auf und schicken ihm Ihre Unterlagen zu.
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BAföG

Um Ihren BAföG-Anspruch bestätigen zu lassen, verfahren Sie bitte wie folgt:

 

1. Bestätigung direkt durch das Studentenwerk.

  • Nach dem 3. Semester: mindestens 46 LP

Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten und zweiten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF), haben Sie 46 LP erreicht.

Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.

  • Nach dem 4. Semester: mindestens 68 LP.

Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten bis dritten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF, MVqn und MVQl), haben Sie 68 LP erreicht.

Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.

 

2. In allen anderen Fällen konsultieren Sie bitte den/die BAföG - Beauftragte/n und legen ihm/ihr Ihre Unterlagen und die auszufüllende BAföG-Bescheinigung vor.

Auch hier gilt: lassen Sie sich vorab vom PRÜFUNGSAMT einen bescheinigten Notenspiegel ausstellen.  

Kontakt

Prof. Dr. rer. pol. Christoph Bühler
BAföG-Beauftragte
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Schneiderberg 50
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Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk.

ERASMUS+

Informationen

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Catharina Peeck-Ho Catharina Peeck-Ho © Peeck-Ho
Dr. Catharina Peeck-Ho
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Schneiderberg 50
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Catharina Peeck-Ho Catharina Peeck-Ho © Peeck-Ho
Dr. Catharina Peeck-Ho
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Studienqualitätsmittel

Studienqualitätsmittel (kurz SQMi) sind Mittel des Landes, deren Verwendung zweckgebunden ist.

Sie sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu ergänzen.

Kontakt

Marcel Fuchsa
Geschäftszimmer
Standort Im Moore
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Im Moore 21
30167 Hannover
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