Fachstudienberatung
B.A. Sozialwissenschaften und M.A. Soziologie


30167 Hannover


M.A. Wissenschaft und Gesellschaft
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Anerkennungsverfahren und Einstufungen
Um Studien- und/oder Prüfungsleistungen anerkennen oder sich in ein Semester einstufen zu lassen, unternehmen Sie folgendes:
- Organisieren Sie alle notwendigen Belege (z.B. Notenspiegel, Zeugnisse, learning agreements, Modulbeschreibungen o.ä.) und scannen diese ein.
- Führen Sie in einer Liste formlos auf, welche Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium, Ihrem Auslandsaufenthalt, der Ausbildung oder aus anderen Kontexten Sie für welches Modul Ihres aktuellen Studiengangs anrechnen lassen wollen.
Bei Einstufungswünschen teilen Sie bitte zusätzlich mit, in welches Fachsemester Sie sich einstufen lassen wollen. - Nehmen Sie Verbindung zum Prüfungsausschuss auf und schicken ihm Ihre Unterlagen zu.
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BAföG
Um Ihren BAföG-Anspruch bestätigen zu lassen, verfahren Sie bitte wie folgt:
1. Bestätigung direkt durch das Studentenwerk.
- Nach dem 3. Semester: mindestens 46 LP
Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten und zweiten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF), haben Sie 46 LP erreicht.
Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.
- Nach dem 4. Semester: mindestens 68 LP.
Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten bis dritten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF, MVqn und MVQl), haben Sie 68 LP erreicht.
Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.
2. In allen anderen Fällen konsultieren Sie bitte den/die BAföG - Beauftragte/n und legen ihm/ihr Ihre Unterlagen und die auszufüllende BAföG-Bescheinigung vor.
Auch hier gilt: lassen Sie sich vorab vom PRÜFUNGSAMT einen bescheinigten Notenspiegel ausstellen.
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Studienqualitätsmittel
Studienqualitätsmittel (kurz SQMi) sind Mittel des Landes, deren Verwendung zweckgebunden ist.
Sie sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu ergänzen.
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