Studium
Beratung & Hilfe

Beratung und Hilfe


Fachstudienberatung

B.A. Sozialwissenschaften und M.A. Soziologie

© @Bultmann
Dr. Ingo Bultmann
Fachstudienberatung
Adresse
Schneiderberg 50
30167 Hannover
Gebäude
Raum
218
© @Bultmann
Dr. Ingo Bultmann
Fachstudienberatung
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Schneiderberg 50
30167 Hannover
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218

M.A. Wissenschaft und Gesellschaft

Laura Paruschke
Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Adresse
Schneiderberg 50
30167 Hannover
Gebäude
Raum
210
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Schneiderberg 50
30167 Hannover
Gebäude
Raum
210

Probleme? Kontaktpyramide

Modulverantwortliche sind bei Problemen anzusprechen, die Sie nicht mit dem/der Lehrenden klären konnten.
Der Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs entscheidet in Prüfungsangelegenheiten.
Bei Fragen oder Problemen ist auch die jeweilige Studiengangskoordination im Studiendekanat ansprechbar.
Die Ombudsperson für Studium und Lehre klärt Probleme, die Sie weder im Institut noch im Studiendekanat lösen konnten.
Die Psychologisch-Therapeutische Beratung hilft Ihnen bei studienbedingten und persönlichen Problemen.

Anerkennungsverfahren und Einstufungen

Um Studien- und/oder Prüfungsleistungen anerkennen oder sich in ein Semester einstufen zu lassen, unternehmen Sie folgendes:

  1. Organisieren Sie alle notwendigen Belege (z.B. Notenspiegel, Zeugnisse, learning agreements, Modulbeschreibungen o.ä.) und scannen diese ein.

  2. Führen Sie in einer Liste formlos auf, welche Studien- und Prüfungsleistungen aus Ihrem bisherigen Studium, Ihrem Auslandsaufenthalt, der Ausbildung oder aus anderen Kontexten Sie für welches Modul Ihres aktuellen Studiengangs anrechnen lassen wollen.
    Bei Einstufungswünschen teilen Sie bitte zusätzlich mit, in welches Fachsemester Sie sich einstufen lassen wollen.

  3. Nehmen Sie Verbindung zum Prüfungsausschuss auf und schicken ihm Ihre Unterlagen zu.

Kontakt

© Tieben
PD Dr. Nicole Tieben
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
© Tieben
PD Dr. Nicole Tieben
Vertretung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

BAföG

Um Ihren BAföG-Anspruch bestätigen zu lassen, verfahren Sie bitte wie folgt:

 

1. Bestätigung direkt durch das Studentenwerk.

  • Nach dem 3. Semester: mindestens 46 LP

Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten und zweiten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF), haben Sie 46 LP erreicht.

Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.

  • Nach dem 4. Semester: mindestens 68 LP.

Wenn Sie in Ihrem Studium die Grundlagenmodule des ersten bis dritten Semesters abgeschlossen haben (ESO, IUG, SUS, EPW, SUP, AVG, MSF, MVqn und MVQl), haben Sie 68 LP erreicht.

Mit dem vom PRÜFUNGSAMT bescheinigten Notenspiegel gehen Sie direkt zur BAföG-Stelle vom Studentenwerk und lassen sich dort das ordnngsgemäße Studium bescheinigen.

 

2. In allen anderen Fällen konsultieren Sie bitte den/die BAföG - Beauftragte/n und legen ihm/ihr Ihre Unterlagen und die auszufüllende BAföG-Bescheinigung vor.

Auch hier gilt: lassen Sie sich vorab vom PRÜFUNGSAMT einen bescheinigten Notenspiegel ausstellen.  

Kontakt

Prof. Dr. rer. pol. Christoph Bühler
BAföG-Beauftragte
Adresse
Schneiderberg 50
30167 Hannover
Gebäude
Raum
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Schneiderberg 50
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Weitere Informationen zum BAföG erhalten Sie beim Studentenwerk.

Studienqualitätsmittel

Studienqualitätsmittel (kurz SQMi) sind Mittel des Landes, deren Verwendung zweckgebunden ist.

Sie sollen vorrangig verwendet werden, um das Betreuungsverhältnis zwischen Studierenden und Lehrenden zu verbessern, zusätzliche Tutorien anzubieten und die Ausstattung der Bibliotheken sowie der Lehr- und Laborräume zu ergänzen.

Kontakt

Elzbieta Kassner
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung
Adresse
Schloßwender Straße 5+7
30159 Hannover
Gebäude
Raum
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