Die B.A.-Arbeit

... erste Schritte

  • Wer kann mich prüfen?

    Prüfungsberechtigt sind alle Professorinnen und Professoren des Instituts für Soziologie sowie alle Lehrenden, die im Studiengang B.A. Sozialwissenschaften (incl. des Wahlpflichtbereichs C) Veranstaltungen im betreffenden Semester anbieten und zumindest den gleichen akademischen Abschluss vorweisen können, den sie selbst prüfen. Prüfungsberechtigt sind auch Lehrende, die am Institut für Soziologie habilitiert sind.

    Bei Lehrbeauftragten ist die Prüfungsberechtigung daran gebunden, dass sie im laufenden Semester über einen Lehrauftrag verfügen. Liegt dieser nicht vor, muss der Prüfling einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss mit der Bitte stellen, dem/der Lehrbeauftragte/n die Prüfungsberechtigung zu erteilen.
     

    Externe Prüfende

    Ihre Abschlussarbeit kann auch von externen Prüferinnen oder Prüfern betreut und bewertet werden. Als Externe gelten alle Personen, die nicht im Studiengang lehren und somit über keine Prüfungsberechtigung verfügen.

    Externe Prüferinnen und Prüfer müssen vom Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs bestellt werden. Hierfür ist es notwendig, einen formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss zu richten, das Vorhaben kurz zu schildern und die gewünschte/n Person/en zu benennen. Dem Antrag sind Unterlagen beizufügen, aus denen die Qualifikation des oder der Prüfenden hervorgeht. Prüfungsfähig sind nur Personen, die mindestens über den Akademische Grad verfügen, den sie prüfen sollen. Wird z.B. eine Abschlussarbeit für einen Bachelor abgenommen, muss der oder die Prüfende selbst mindestens über einen Bachelortitel verfügen. Auch das studierte Fach muss passend sein. Dies zu bewerten ist Aufgabe des Prüfungsausschusses.

    Ob Sie einen externen Prüfer oder eine externe Prüferin als Erst- oder Zweitprüfende/n wählen oder ob Sie sogar Externe für beides benennen wollen, bleibt Ihnen überlassen.

  • Wie finde ich ein Thema?

    Das Thema Ihrer Arbeit finden Sie selbständig. Dabei ist es in der Regel vom allgemeinen Interesse an einer Fragestellung bis zur bearbeitbaren "Forschungsfrage" ein längerer Weg.

    Grundsätzlich: Die Bachelorarbeit ist eine "Große Hausarbeit" und besteht in der selbständige Bearbeitung eines soziologischen Problems mittels wissenschaftlicher Methoden. Es ist ausdrücklich KEINE Arbeit, die wissenschaftliches Neuland betritt, sondern schlicht der Nachweis, dass Sie ein Thema strukturiert bearbeiten können.

    Oft werden Bachelorarbeiten über ein Thema geschrieben, mit dem man sich schon im FLM oder in einem vertiefenden Seminar auseinandergesetzt hat. Es ist also durchaus statthaft, ein bereits bearbeitetes Thema weiter auszubauen oder noch einmal unter anderer Perspektive zu bearbeiten. Auch auf schon erhobene Daten kann dabei zurückgegriffen werden.

    Beim der Eingrenzung ihrer Fragestellung hilft das Exposé. Aus ihm geht Ihr Projekt in Grundzügen hervor.

    Hilfreich bei der Formulierung eines Exposés sind die Schreibwerkstätten, die vom Institut für Soziologie (Modul Schlüsselkompetenzen) aber auch von der Zentralen Einrichtung für Qualitätsentwicklung in Studium und Lehre angeboten werden. Die Diskussion und Präzisierung Ihres Vorhaben mit den Prüfenden ersetzen diese jedoch nicht.

  • Wie finde ich Erst- und Zweitprüfende?

    In der Regel sollten Sie sich bereits Gedanken zu Ihrem Projekt gemacht und diese in einem Exposé schriftlich fixiert haben, bevor Sie Dozierende ansprechen. Auch ist es von Vorteil, wenn Sie sich an Personen wenden, bei denen Sie bereits ein Seminar oder mehrere Lehrveranstaltungen besucht haben.

    Zunächst suchen Sie sich die Person, die die Erstbetreuung übernehmen soll. Da nicht jede und jeder immer zur Verfügung stehen, müssen Sie unter Umständen mehrere Lehrende ansprechen. Dabei informieren Sie sich im jeweiligen Arbeitsbereich nach möglichen betreuerischen Alternativen. Eine Fragestellung aus dem Bereich der Bildungssoziologie wird beispielsweise eher von einer anderen Person aus dem Arbeitsbereich Bildungssoziologie betreut werden als aus dem Bereich Kulturanthropologie und Weltgesellschaft. Das muss nicht so sein, ist aber erst einmal naheliegend.

    Hilfreich können auch die zentralen Ansprechpersonen für Bachelorarbeiten in den einzelnen Arbeitsbereichen sein. Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Inhaltliche Orientierung - Exposé".

    Haben Sie die Erstbetreuung gefunden, ist es nur ein kleiner Schritt zum/zur Zweitprüfenden. In der Regel können Sie bereits mit Ihrer/m Erstprüfenden abstimmen, wer die Zweitbetreuung übernehmen könnte. Auch dies Person fragen Sie anschließend an.

  • Inhaltliche Orientierung - Exposé

    Unterschiedlichen Arbeitsbereiche definieren für die Bachelorarbeit auch unterschiedliche Anforderungen. So ist es z.B. nicht dasselbe, ob Sie eine Theoriearbeit schreiben, eine qualitative Analyse durchführen oder ob Sie einer Fragestellung anhand einer quantifizierenden Methodik nachgehen. Auch Ihr Exposé ist dementsprechend auszurichten.

    Was im Exposé erwartet wird und wen Sie in den Arbeitsbereichen ansprechen können, erfahren Sie hier:

     

     

Formales zum Beginn der Arbeit

  • Wann kann ich die Arbeit anmelden?

    Die Bachelorarbeit können Sie jederzeit beginnen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    1. Sie sind im Studiengang immatrikuliert (und nicht im Urlaubs- oder Freisemester).

    2. Sie haben eine Mindestzahl an Leistungspunkten erreicht. Im B.A. SoWi sind 120 LP erforderlich. Gerechnet werden dabei  nur im QIS dokumentierte vollständig abgeschlossene Module gemäß Ihrer Prüfungsordnung.

    ANM: Der Abschluss des Praktikums ist explizit KEINE Voraussetzung für die Anmeldung zur Bachelorarbeit.

  • Wie melde ich die Arbeit an?

    Dazu benötigen Sie einen "Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit", der auf der zentralen Homepage der Universität zu finden ist. Folgen Sie einfach den Schritten, die Ihnen das Prüfungsamt im Ablauf vorgibt.

    Die Antragsformulare für den B.A. SoWi und weitere detaillierte Informationen finden Sie der Seite des akademischen Prüfungsamts.

  • Wann darf ich mit dem Schreiben beginnen?

    Bei der Diskussion Ihres Exposés wird sich das Thema nach und nach "herausschälen". Sie leisten also bereits Vorarbeit, pürfen Literatur oder ziehen erste Daten zusammen.

    Mit dem Schreiben der Arbeit dürfen Sie allerdings erst an dem Tag beginnen, an dem Ihnen der Titel der Arbeit bekannt gegeben wird.  Das Bekanntgabedatum wird von dem/der Prüfenden auf dem Anmeldebogen eingetragen und dieser dem Prüfungsamt umgehend zugestellt.

    Es ist nicht statthaft, die Arbeit bereits in Teilen anzufertigen und das Ausgabedatum nachzudatieren.

  • Festlegung des Abgabedatums

    Das Abgabedatum wird vom Akademischen Prüfungsamt anhand des Ausgabedatums des Themas auf Ihrer Prüfungsanmeldung ausgerechnet und festgelegt. Es wird sodann in Ihrer QIS-Noten-/Leistungsübersicht eingetragen. Dort können Sie es online einsehen.

    Versuchen Sie bitte nicht, das Datum selbst auszurechnen!!

Während der B.A. Arbeit

  • Gibt es Vorgaben für das Format der B.A. Arbeit (Länge, etc?)

    Hierfür gibt es sieben feste und weniger feste Vorgaben.

    1. Die Arbeit (beide Exemplare) muss gebunden sein, so dass im Nachhinein kein Blatt entnommen oder hinzugefügt werden kann.

    2. Die Arbeit muss über eine Deckblatt nach folgendem Muster verfügen: Deckblatt-Bachelorarbeit (.doc)

    3. Die Länge der Arbeit richtet sich nach der Art der Arbeit. Sie sollte ca. 30 - 40 Seiten umfassen - exkl. des Literaturverzeichnisses.

    4. Prüfungssprache ist deutsch, es sei denn, es gibt andere Absprachen mit den Prüfenden.

    5. Design: Schriftart Arial 11 oder Times New Roman 12; Zeilenabstand 1,5-fach; Blocksatz; Seitenränder 2-3cm.

    6. Inhaltsverzeichnis, korrekte Zitierweise und Seitenzahlen verstehen sich von selbst.

    7. Eine Eigenständigkeitserklärung ist beizufügen.

  • Rückgabe des Themas

    Sie haben das Recht, das Thema einmal innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückzugeben. Eine erneute Anmeldung nach Rückgabe des Themas muss innerhalb von sechs Monaten erfolgen. Alles weitere entnehmen Sie bitte Ihrer Prüfungsordnung.

  • Betreuung (-sintensität)

    Die Betreuung erfolgt in erster Linie durch die/den Erstbetreuende/n. Dabei sollten während des Prüfungszeitraums nur ein, maximal zwei weitere beratende Gespräche stattfinden. Es ist nicht statthaft, Teile der Prüfungsarbeit noch während der Prüfungsphase vorzulegen und auf Hinweise des/der Prüfenden nachzukorrigieren.

  • Verzögerungen und Probleme

    Bei verspäteter Abgabe müssen Sie dem Akademischen Prüfungsamt (Frau Koelven) entsprechende Unterlagen vorlegen (z.B. Attest). Das neue Abgabedatum wird Ihnen dann schriftlich mitgeteilt.

    Tauchen während der Arbeit gravierenden Problemen auf, sollten Sie zunächst Ihre Betreuung kontaktieren. Kommt es zu unvorhersehbaren Verzögerungen und sollten Sie mehr Zeit benötigen, müssen Sie den Prüfungsausschuss formlos um Genehmigung einer Verlängerung bitten. Die Prüfenden selbst dürfen keine Verlängerung aussprechen.

Abgabe und Exmatrikulation

  • Abgabe der Arbeit

    Bitte beachten Sie die aktuellen Regelungen zur Abgabe der Arbeit. Sie finden sie auf unserer Homepage unter Studium/Prüfungen: https://www.ish.uni-hannover.de/de/studium/pruefungen#c77789

  • Korrektur

    Die Korrektur einer B.A.-Arbeit sollte in der Regel innerhalb von einem Monat, spätestens nach zwei Monaten erfolgen. Da B.A.-Arbeiten zumeist in der vorlesungsfreien Zeit geschrieben werden, empfiehlt es sich, die Prüfungs- und Korrekturtermine mit den Prüfenden abzusprechen.

  • Exmatrikulation

    Während des Verlaufs der Prüfung müssen Sie immatrikuliert und dürfen nicht beurlaubt sein. Als Abschlussdatum der Bachelorprüfung gilt der Tag der Abgabe. Sie können sich also mit diesem Stichtag exmatrikulieren lassen und müssen nicht auf die Note warten.

    Hinweisen möchte ich Sie aber darauf, dass nach der Exmatrikulation kein Prüfungsanspruch mehr besteht. Sollte die Prüfung also aus irgendeinem Grund wiederholt werden müssen und/oder eine Nachbearbeitung erforderlich sein, wäre dieses nicht mehr möglich.

    Es ist daher ratsam, sich vor der Exmatrikulation eine 4.0-Bescheinigung ausstellen zu lassen, die besagt, dass die Arbeit auf jeden Fall als "bestanden" bewertet wird.

    Wurde die Bachelorarbeit benotet und haben Sie 180 LP erreicht, erlischt Ihr Studienanspruch. Sie werden automatisch exmatrikuliert. Sollte der Abschluss in den ersten drei Wochen des neuen Semesters verbucht werden, erhalten Sie Ihren Semesterbeitrag nach dem ersten Monat zurückerstattet.